Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bavaria Yacht Broker GmbH

Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer (bzw. "Sie") und der Bavaria Yacht Broker GmbH. Bevor Sie diese Webseite benutzen und/oder die von Bavaria Yacht Broker angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB").

Mietvertragsbedingungen: 

Vertragspartner:

Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter gegebenenfalls unter Vermittlung der Yachtcharter Agentur Bavaria Yacht Broker GmbH (Bavaria Yacht Broker GmbH - Gröbmühl Str. 36 - 85221 Dachau - Deutschland) geschlossen. Im Falle der Einschaltung der Yachtcharter Agentur Bavaria Yacht Broker GmbH wird diese als Vermittler tätig.

Vermittlungsauftrag:

1. Durch das Ausfüllen der vorgegebenen Informationsfelder und dem Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie Bavaria Yacht Broker GmbH verbindlich eine Leistung, die von einem Dritten Leistungserbringer erbracht wird, zu besorgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorgegebenen Informationsfelder (insbesondere E-Mailadresse, Name) sorgfältig ausfüllen, da es anderenfalls zu Fehlern im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses und/oder bei der vermittelten Leistung kommen kann, für welche Sie sodann verantwortlich sind.

2. Die Verpflichtung von Bavaria Yacht Broker GmbH beschränkt sich ausschließlich auf Vermittlungsleistungen. Bavaria Yacht Broker GmbH hat insoweit nur den Status einer Yachtcharter Agentur. Die ordnungsgemäße Erfüllung und/oder Durchführung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten.

3. Sofern im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit besteht, Sonderwünsche anzugeben, sind diese stets unverbindlich. Bavaria Yacht Broker übernimmt keine Gewähr, dass der jeweilige Leistungserbringer diesen unverbindlichen Sonderwünschen entspricht.

4. Der Charterer und seine Crew sind sich bewusst, dass sie bei einer Yachtcharter ein Gerät zur Ausübung des Yachts und Bootssportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen des Reisegewerbes und Pauschalreise buchen, es handelt sich nicht um eine Pauschalreise.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer:

Jede Buchung, die Sie über die Webseite von Bavaria Yacht Broker GmbH vornehmen, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer dar. Kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande, gelten für diesen Vertrag die AGB des Leistungserbringers. Hierin können bspw. Haftung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Zahlungsbedingungen sowie weitere besondere Bedingungen geregelt sein. Die AGB des jeweiligen Leistungserbringers werden bei Auswahl der Leistungen angezeigt. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB ist vor Abgabe der Buchungsanfrage durch den Nutzer zu bestätigen.

Bestätigung der Buchungsanfrage und Berichtigung von Daten:

Der von Bavaria Yacht Broker GmbH vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer kommt erst durch die rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers zustande. Die von Bavaria Yacht Broker GmbH an den Nutzer übermittelte Nachricht im Anschluss an die Buchungsanfrage stellt lediglich eine Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage dar. Bitte überprüfen Sie diese Zusammenfassung im Rahmen der dort angegebenen Fristen auf Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeführten Daten und weisen Sie die Bavaria Yacht Broker GmbH bei Abweichungen zum Buchungswunsch innerhalb der jeweiligen Frist hierauf hin. Soweit Bavaria Yacht Broker GmbH innerhalb der jeweiligen Fristen keine Änderungswünsche zugehen, können spätere Änderungswünsche nicht mehr berücksichtigt werden. Anderweitige Vercharterung, falls die Zahlungen nicht innerhalb der Fristen eingehen, bleibt vorbehalten. Mit Leistung der Anzahlung bestätigen Sie nochmals Kenntnis und Einbezug der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zahlung, Rücktritt, Anreise:

1. Sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen, ist die Anzahlung des Mietzinses in der angegebenen Höhe innerhalb von 5 Tagen ab Vertragsschluss fällig. Sofern nicht anderweitig vereinbart, die Anzahlung beträgt 50% des Charterpreises, der Rest der Charter sechs Wochen vor Charterbeginn. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen.

a) Bei Stornierung bis 2 Monate vor Charterbeginn entspricht die Stornogebühr der Anzahlung.

b) Bei Stornierung weniger als 2 Monate vor Charterbeginn beträgt die Stornogebühr 100% des Charterpreises.

2. Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Gelingt eine Ersatzcharter zu den selben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Handlingkosten in Höhe von mind. 20 % des Charterpreises zurück. Andernfalls hat der Vercharterer Anspruch auf die gesamte Chartergebühr. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Hierzu übersendet die Agentur gerne ein Angebot entsprechender Versicherungen.

3. Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

4. Durch die Buchung über Bavaria Yacht Broker und den jeweiligen Firmen betriebenen Bavaria Yacht Broker Webseiten akzeptieren Sie die entsprechenden Stornierungs- und No-Show-Richtlinien der von Ihnen gebuchten Yachtchartergesellschaft sowie alle zusätzlichen Charterbedingungen und Mietvertrag Konditionen, die für Ihre Yachtcharter gelten.

Pflichten des Vermieters:

1. Die gebuchte Yacht wird dem Mieter sauber, segelklar, seetüchtig und voll getankt übergeben.

2. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vermieter eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben dem Mieter erhalten, soweit die Ersatzyacht mit Mängeln behaftet ist.

Der Mieter sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:

1. Die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.

2. Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Mieter oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse, behält sich der Vermieter vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Mieters zu stellen.

3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.

4. Die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.

5. Das jeweilige Seegebiet des Vermieters nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu verlassen.

6. Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

7. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, das Logbuch in einfacher Form zu führen, sich vor Törn beginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starken Winden, etc.

8. bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.

9. die Yacht nach Rückkehr in einwandfreien, ordentlichem, aufgeklartem und voll getanktem Zustand zurück zu gegeben - andernfalls wird das Tanken und Aufklaren berechnet und von der Kaution abgezogen.

10. bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen unverzüglich (telefonisch oder telegrafisch) den Vermieter zu benachrichtigen. Bei Schaden am Schiff oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes usw. zu sorgen.

11. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.

12. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar jeweils bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

13. Haustiere sind an Bord nur nach Zustimmung des Vercharterers erlaubt. Diese Vereinbarung muss im Chartervertrag gesondert festgelegt werden. Der Charterer hat dafür zu sorgen, dass das Tier ständig beaufsichtigt und nur auf dem Boden der Yacht in einem Korb oder auf einer Decke seinen Ruheplatz hat, nicht auf Salon Polstern oder auf Betten(Kojen). Der Vercharterer erhebt eine Extra-Reinigungsgebühr pro Tier die vor Ort in Höhe der Endreinigung doppelt berechnet wird.

14. Beanstandungen der Yacht unverzüglich bei dem Stützpunkt der Yacht anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.

15. ggf. gesetzlich vorgeschriebene Charterverträge oder eigene Vertragsformulare des Vermieters vor Übergabe der Yacht zu unterzeichnen.

Reparaturen und Motoren- und Bilgen Überwachung:

1. Reparaturen im Wert von über 100 ¼ bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vermieter. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, werden vom Vermieter bei Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet.

2. Der Ölstand, der Kühlwasserstand und die Bilgen sind täglich, der Austritt des Kühlwassers laufend durch den Mieter zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln von über 10 Grad Kränkung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt.

Rücktritt des Mieters oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängeln:

1. Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Mietvertrag vereinbarten Termin vom Vermieter zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter frühestens 24 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Bei einer Charterdauer von zwei oder mehr Wochen erhöht sich die Frist um 24 h pro weiterer Woche.

2. Weitergehende Ersatzansprüche des Mieters, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, sind ausgeschlossen. Tritt der Mieter nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.

3. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin im zumutbaren Rahmen ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

Haftung des Vermieters:

1. Der Vermieter haftet dem Mieter und seiner Crew nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters entstehen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

2. Der Vermieter haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler usw. verursacht werden.

3. Ansprüche des Mieters infolge von Nichtbenutzbarkeit der Yacht wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter oder einen Dritten während der Charterzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.

Kaution:

Die Kaution wird vom Charterer bei Yachtübernahme (Check-in), sofern nicht anders vereinbart wurde, in der jeweiligen Landeswährung per Kreditkarte beim Vercharterer hinterlegt werden. Nach Rückgabe von Yacht und Ausrüstung wird der reservierte Kautionsbetrag spätestens 14 Tage nach Schiffsrückgabe(Check-out) freigegeben, sofern keine Mängel vorliegen, die während der Vertragsdauer entstanden sind. Die Kosten zur Wiederherstellung des vertragsmäßigen Zustandes der Yacht, bzw. der Wiederbeschaffung von beschädigten oder verlorenen Ausrüstungsgegenständen, die der Charterer zu vertreten hat, werden in Rechnung gestellt und bei Check-Out mit der Kautionsrückzahlung verrechnet. Sofern sich der Schaden nicht einschätzen lässt, z.b weil die Yacht aus dem Wasser gekrant werden muss, kann die Rechnung erst nach einem Gutachten und somit nach Abreise des Kunden ausgestellt werden. Die Kautionssumme bzw. Kaskoversicherung deckt nur einen Unfall ab und der Vercharterer kann nach einem Schadensfall welcher die Kaution übersteigt eine erneute Kautionshinterlegung für den Rest der Charter verlangt werden.

Haftung der Agentur:

Die Yachtcharter Agentur Bavaria Yacht Broker GmbH haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung, nicht jedoch für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung.

Haftung des Mieters:

1. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Mieter übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung.

2. Verlässt der Mieter die Yacht an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.

3. Verspätete Schiffsrückgabe und durch den Mieter verschuldete Nichtbenutzbarkeit der Yacht führen zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vermieters.

4. Höhere Gewalt: Der Vercharterer übernimmt keine Haftung und keine Rückerstattung des Charterpreises im Falle einer Verhinderung oder Unterbrechung der Fahrt z. B. durch Sperrung der Wasserstraße, Reparaturen oder jegliche andere Gründe, die nicht in der Macht des Vercharterers stehen.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regreßnahme des Mieter vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.

6. Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gerne übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Mieter zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu ersetzen.

Internet-Angebot:

1. Der Vermittler bietet eine Übersicht von Charteryachten, im jeweiligen benannten Segelrevier/Yachthäfen.

2. Der Vermittler beschreibt die angebotenen Yachten mit den vom Vercharterer oder Yachthersteller erhaltenen Angaben. Teilweise werden die Yachten mit Fotos präsentiert, die stellvertretend eingesetzt werden und nicht die tatsächliche Ausstattung zeigen. Irrtum, Druck-/Darstellungsfehler und techn. Abweichungen sind vorbehalten.

3. Die Yachten werden mit der maximalen Belegungskapazität ab Werk (inklusive Belegung des Salons) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Vercharterer nur eine Belegung der festen Kojen akzeptieren und keine Salonbelegung wünschen. Der Charterer wird gebeten eine Salonbelegung vor Abschluss eines Vertrages mit dem Vermittler zu klären.

4. Der Abschluss einer erweiterten Skipper Haftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung wird dringend empfohlen. Hierzu übersenden Vermieter / Agentur gerne alle erforderlichen Unterlagen.

Gemischtes / Nebenabreden / Auskünfte / salvatorische Klausel:

1. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung des angeführten Charterpreises und der Extras haben der Vermieter und der Mieter das Recht und die Pflicht, den Charterpreis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen möglichst nahe kommende wirksame Regelungen zu ersetzen.

3. Münliche Zusagen, Handschriftliche Änderungen und Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur Bavaria Yacht Broker GmbH wirksam.

Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Für sämtliche Ansprüche im Verhältnis Mieter und Agentur ist das Recht am Sitz der Agentur anwendbar und Gerichtstand am Sitz der Agentur. Für sämtliche Ansprüche im Verhältnis Mieter und Vermieter ist das Recht am Sitz des Vermieters anwendbar und Gerichtsstand am Sitz des Vermieters.

WIDERRUFSBELEHRUNG:

Gemäß BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9 gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge über Freizeittätigkeiten mit spezifischem Termin, also auch nicht für diesen Mietvertrag einer Yacht. Mit Abschluss des Vertrages gelten somit die Stornobedingungen.

Name und Anschrift:

Bavaria Yacht Broker GmbH - Gröbmühl Str. 36 - D-85221 Dachau - Tel +49 (0) 8131 / 3333 838 - Fax +49 (0) 8131 / 3333 834 - E-Mail-Adresse: info(at)bavaria-yachtbroker.de - Web-Adresse: https://www.bavaria-yachtbroker.de

Vertretungsberechtigter-Geschäftsführer: Grammenoudis Ioannis/Yücel Zeki Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV

Bavaria Yacht Broker GMBH - Registereintragung: Registergericht: Amtsgericht München - Registernummer: HRB 186929 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Umsatzsteuergesetz:115/122/10688 - EU Umsatzsteuer-Nr.:DE272456863

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