Einreiseanmeldung Deutschland CORONA
Wenn Sie in einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) waren, müssen Sie die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
Warum muss ich meine Daten angeben?
Die zuständige Behörde muss die Quarantäne, die Test-, die Impf- oder die Genesenennachweise sowie die Ausnahmen von Regelungen für Einreisende kontrollieren können. Dazu werden Ihre Reise- und Kontaktdaten erhoben und weitergeleitet.
Wann mus ich meine Daten nicht angeben?
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Wenn Sie ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet gereist sind oder ohne Zwischenaufenthalt durch Deutschland reisen.
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Wenn Sie im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet waren oder weniger als 24 Stunden in Deutschland sein werden.
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Wenn Sie Grenzpendler oder Grenzgänger sind und Ihre Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist.
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Wenn Sie für die Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach Deutschland gebracht werden.
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Wenn Sie als Transportpersonal nach Deutschland einreisen. Die Ausnahme gilt nicht bei Aufenthalten von mehr als 72 Stunden, wenn Sie in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet waren.
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Wenn Sie als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
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Wenn Sie als Polizeivollzugsbeamte aus dem Einsatz und aus einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren.*
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Wenn Sie Angehörige der Bundeswehr sind.*
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Wenn Sie Angehörige ausländischer Streitkräfte sind.*
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Bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in Deutschland oder in einem Risikogebiet:
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Wenn Sie für einen Besuch von Verwandten (ersten Grades), von Ehegatten oder Lebensgefährten (mit anderem Hausstand) oder wegen eines Umgangs- oder geteilten Sorgerechts einreisen.*
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Wenn Sie ein hochrangiges Mitglied des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen oder Regierungen sind.*
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen nach Deutschland im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, zu den geltenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Digitalen Einreiseanmeldung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich in den letzten 10 Tagen in einem der folgenden Risikogebiete aufgehalten haben, und wählen Sie diese aus.