Grundsätzlich gilt auch in Zeiten einer Pandemie, dass wir empfehlen, den Chartertörn durch eine Skipper-Haftpflicht-, eine Reiserücktritts- und eine Kautionsversicherung abzusichern.
Dazu gibt es mehrere Szenarien: Sollte der Törn durch den Charteranbieter verschoben werden müssen, weil die Anreise nicht möglich ist oder ein Beherbergungsverbot eintritt, kann die Skipper-Haftpflicht-Versicherung kostenfrei bis maximal 12 Monate verschoben werden, die in 2021 gebuchten Kautionsversicherungen behalten ihre Gültigkeit bis zum 30.06.2022, die Skipper-Unfallversicherung kann gar bis zu 36 Monate in die Zukunft verschoben werden.
Für in 2021 abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Verträge gilt die Möglichkeit einer kostenlosen Verschiebung des Versicherungszeitraumes bis zum 31.12.2021. Sollte die für das aktuelle Jahr gebuchte Reise erst in 2022 stattfinden können, wird ein Prämienaufschlag von 50% fällig, denn der versicherte Zeitraum und damit die Dauer der Versicherung, die ja die gesamte Zeit vor der Reise abgedeckt, verlängern sich.
WICHTIG: In jedem Fall ist es wichtig, die Verschiebung des Törns dem Anbieter der Versicherung umgehend vor dem eigentlich Törn mitzuteilen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt bzw. verlängert werden kann und Sie weiterhin Versicherungsschutz genießen.
Für bereits verschobene Törns aus dem Jahr 2020, die auch in diesem Jahr nicht stattfinden können, finden die Versicherer sicherlich auch eine individuelle Lösung für Sie.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung deckt bei unseren Gesellschaften auch den Fall einer Covid-19-Erkrankung ab, fällt also der Skipper oder ein Crewmitglied deshalb aus, sind die Rücktrittskosten oder Abbruchkosten im Rahmen des Vertrages gedeckt.
Auch die Stornierung der kompletten Reise bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Crewmitgliedes (beim Skipper ist eine Stornierung der kompletten Reise sowieso bedingungsgemäß versichert) lässt sich absichern.
Nicht gedeckt sind über die Reiserücktrittskosten-Versicherung, wie es übrigens für fast alle Versicherungen gilt, Eingriffe von hoher Hand. Das können zum Beispiel Grenzschließungen, Reiseverbote oder auch Quarantäneanordnungen sein. Für diese Fälle sollten vorab mit dem Anbieter der Charter Möglichkeiten zur Verschiebung des Törns besprochen werden.
Die Kosten der Charterversicherungen richten sich auch nach der Dauer des Törns, der Höhe der Kosten des Chartertörns bzw. der Größe der gebuchten Yacht.
Die Kosten der Charterversicherungen richten sich auch nach der Dauer des Törns, der Höhe der Kosten des Chartertörns bzw. der Größe der gebuchten Yacht. Der Abschluss der Versicherungen ist online möglich. Unter www.schomacker.de finden sich alle Preise, Bedingungen und viele Informationen.
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