Aufgrund der Reisebeschränkungen und durch die COVID-19 verursachten Einschränkungen haben wir unsere Buchungsrichtlinien angepasst und eine erhöhte Flexibilität eingeführt.
Wir verfolgen täglich die aktuelle Situation und Lage vor Ort und halten Sie persönlich täglich auf dem Laufenden.
Wenn Sie aufgrund von einem COVID-19 ausgerufenen Einreiseverbot nicht Ihr Yachtcharter Ziel erreichen können, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten und Lösungen an.
Falls der Kunden aufgrund der offiziellen Reisebeschränkungen oder geschlossenen Grenzen nicht das Charterland erreichen kann:(Länder von COVID-19 betroffen)
Wir stellen eine Gutschrift aus (nicht erstattungsfähig) gültig für die Saison 2022 oder 2023, Preise und Saison müssen neu angepasst werden.
Der Kunde hat das Recht, die Charter in einem anderen Zeitraum im selben Jahr (2022) beim selben Yachteigner, Land und Basis zu verschieben.
Die Frist für eine Umbuchung der Charter ist 14 Tage vor der Einschiffung möglich.
Die vorstehenden Richtlinien gelten nur für Stornierungen im Zusammenhang mit Covid-19 wie folgt:
Einreiseverbot / geschlossene Grenzen der jeweiligen Länder Kunde / Charterdestination.
Folgende Fälle gelten nicht als Covid-19-Beschränkungen, hier gelten unsere Stornierungsbedingungen.(Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Die mangelnde Bereitschaft des Kunden, einen obligatorischen Covid-19-Test für die Einreise durchzuführen und die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes/Corona-Regelungen.
Allgemeine Unsicherheit der Kunden bezüglich Reisen.
Stornierung oder Umbuchung der Flüge.
Sie können auf Alternativtermine im Jahr 2020 oder 2021 umbuchen. Ihre Anzahlung wird auf Ihre neue Buchung übertragen.
Wenn Sie sich noch nicht für einen neuen Termin entscheiden können, erhalten Sie für die geleistete Anzahl von uns einen Gutschein, den Sie für Ihre Gründung im Jahr 2020 oder 2021 einlösen können.
Bei einer Terminverschiebungen beeinflusst sterben neuen Termine der jeweiligen und aktuellen Preise des jeweiligen Vercharters.
Bei Preisunterschieden muss die Differenz bezahlt werden, bei günstigeren Buchungen erfolgt keine Rückerstattung.
Bitte beachten Sie, dass wir als Ihre Yachtcharter Agentur jeden Fall Individuell beachten und nur mit Absprache des jeweiligen Anbieters eine Endscheidung treffen können.
Zur Zeit können nur Buchungen die bis zum 15.05.2020 Enden umgebucht werden und den jeweiligen Einreiseverboten des jeweiligen Einreiselandes unterliegen.
Bei einer Reisewarnungen kann der Chartervertrag/Mietvertrag ohne Rücksprache und Zusage des Charteres keine umbuchung oder kostelose umbuchung durchgeführt werden, grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine Reisewarnung führt bei individuell gebuchten Reiseleistungen ( Yachtcharter) grundsätzlich nicht dazu, dass sie kostenfrei storniert werden können.
Haben Sie nach dem Vertrag kein Stornierungsrecht, sind Sie auf die Kulanz Ihres Vertragspartners angewiesen.)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihr Bavaria Yachtmakler Team
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